Der wichtigste rechtliche Bezugspunkt für die Arbeit von Integrationsämtern,
Integrationsfachdiensten und betrieblichen Schwerbehindertenvertretungen
ist das 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Wer in diesem Umfeld beraten und qualifizieren will, sollte mit den rechtlichen
Rahmenbedingungen ebenso vertraut sein wie mit behinderten Menschen.